Strafrecht

Im Rechtsgebiet Strafrecht verteidigen wir unsere Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten. Ob als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger stehen wir Ihnen immer mit Engagement bei folgenden Strafsachen zur Verfügung:

  • Straßenverkehrsdelikte (Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr etc.)
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug etc.)
  • Körperverletzungsdelikte (einfache, gefährliche, schwere Körperverletzung etc.)
  • Rechtsmittel gegen Gerichtsurteile


Sollen Sie eine Vorladung zur Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir helfen Ihnen weiter.